Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Hinweise

Mit der Anwendung Terminverwaltung können Privatkunden online einen Termin bei der Zulassungsbehörde vereinbaren.

Für registrierte Händler und Zulassungsdienste wird ein Händlerschalter angeboten.
(Abgabe der Unterlagen bis 09.00 Uhr)

Sie werden Schritt für Schritt durch die Anwendung geführt. Am Ende haben Sie die Möglichkeit, Ihre Terminvereinbarung auszudrucken.

Für die Außerbetriebsetzung ist keine Terminvereinbarung erforderlich

Folgende Unterlagen sind grundsätzlich vorzulegen. Ergänzungen sind in den Untermenüs aufgeführt:

  • Sie benötigen immer einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug nebst Personalausweis des Geschäftsführers   
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personalausweis der verantwortlichen Person
  • Bei abgelaufener Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung kann kein Zulassungsvorgang erfolgen!
  • Antrag und SEPA-Lastschriftmandat
  • Erledigung im Auftrag anderer – nur mit Vollmacht und gültigem Personalausweis bzw. Reisepass vom Bevollmächtigten und Vollmachtgeber.

  • Hinweis für Zulassung auf Minderjährige:
    Die minderjährige Person ist schwerbehindert im Sinne des § 3a KraftStG
  • Einverständniserklärung und die Ausweise beider Elternteile sind erforderlich (falls ein Erziehungsberechtigter bestellt ist, muss der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden)
  • Schwerbehindertenausweis
  • Antrag auf Steuervergünstigung/-befreiung wegen Schwerbehinderung
    Die minderjährige Person ist im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für das zuzulassende Fahrzeug
  • Einverständniserklärung und die Ausweise beider Elternteile sind erforderlich (falls ein Erziehungsberechtigter bestellt ist, muss der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden)
  • Nachweis über die Fahrerlaubnis (z. B. Prüfungsbescheinigung)
    Downloadlink -> Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Hinweise zum Datenschutz

Ich stimme der Speicherung meiner Daten im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu. Meine Daten werden ausschließlich im Rahmen der Terminreservierung gespeichert und an Dritte nicht weitergegeben. Mir ist bekannt, dass ich meine hiermit erteilte Zustimmung jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf geht mit der Löschung meiner Wunschkennzeichenreservierung und sämtlicher in diesem Zusammenhang gespeicherter Daten einher. Ein eventueller Widerruf ist an die Zulassungsbehörde des Landkreises Neunkirchen zurichten und kann per E-Mail (zulassung@landkreis-neunkirchen.de), telefonisch (06824/906-7011) oder per FAX (06824/906-7050) erfolgen.

Datenschutzbeauftragter des Landkreises Neunkirchen:
Herr Dominik Hunsicker, d.hunsicker@landkreis-neunkirchen.de