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Kennzeichenreservierung
Kennzeichenreservierung
Hinweise
Dauer der Reservierung
Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von
90
Tagen bei der Kfz-Zulassungsbehörde zugelassen wird.
Gebühren
Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von
2,60 EUR
(Reservierung) +
10,20 EUR
(Wunschkennzeichen) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.
Rechtsanspruch
Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.
Der Kunde erkennt diese Geschäftsbedingungen mit der Reservierung des gewünschten Kennzeichens als Bestandteil des Reservierungsauftrags an.
Hinweis zu Risiken bei der Datenübertragung über das Internet:
Die Datenübertragung erfolgt unverschlüsselt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass übermittelte Daten von Unbefugten eingesehen und eventuell sogar verfälscht werden.
Zustimmung
Ich stimme der Speicherung meiner Daten im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu. Meine Daten werden ausschließlich im Rahmen der Wunschkennzeichenreservierung gespeichert und an Dritte nicht weitergegeben. Mir ist bekannt, dass ich meine hiermit erteilte Zustimmung jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf geht mit der Löschung meiner Wunschkennzeichenreservierung und sämtlicher in diesem Zusammenhang gespeicherter Daten einher. Ein eventueller Widerruf ist an die Zulassungsbehörde des Landkreises Neunkirchen zu richten und kann per E-Mail (zulassung@landkreis-neunkirchen.de), telefonisch (06824/906-7011) oder per FAX (06824/906-7050) erfolgen. Datenschutzbeauftragter des Landkreises Neunkirchen: Herr Dominik Hunsicker, d.hunsicker@landkreis-neunkirchen.de, 06824/906-1114
Zustimmung zur elektronischen Datenspeicherung
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